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1. Grundsatz Allgemein
Die ZFV-Unternehmungen betreiben eine aktive Personalentwicklungspolitik und bieten ihren Mitarbeitenden berufliche Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Konkret bedeutet dies, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb ihres Betriebes und auch innerhalb der ZFV-Unternehmungen entsprechend ihren spezifischen Fähigkeiten und persönlichen Vorstellungen eingesetzt werden. Das Ziel ist es, alle Mitarbeitenden in Bezug auf ihre Arbeit so zu platzieren, dass sie Freude an ihrer Arbeit und eine positive Ausstrahlung haben.
Die Entwicklung unserer Mitarbeitenden soll nicht nur durch Beförderung erfolgen, sondern auch durch funktionalen oder geographischen Arbeitsplatzwechsel. Zudem ist die Arbeitsplatzbereicherung und Aufgabenerweiterung zu fördern.
Primär schulen und fördern die ZFV-Unternehmungen ihre Mitarbeitenden am Arbeitsplatz. Das heisst, dass für den Ausbildungsstand in erster Linie die direkten Vorgesetzten verantwortlich sind, wobei von den Mitarbeitenden erwartet wird, dass sie auch selbst die Initiative zur Aus- und Weiterbildung ergreifen.
Darüber hinaus ist die Aus- und Weiterbildung der ZFV-Unternehmungen wie folgt gestaltet:
- Interne Aus- und Weiterbildung gemäss Kursprogramm
- Externe Aus- und Weiterbildung gemäss individuellen Plänen der Mitarbeitenden
2. Ziel und Zweck
Die Aus- und Weiterbildung muss zielgerichtet sein und soll die Fach- und Führungskompetenzen sowie die Persönlichkeit der Mitarbeitenden fördern. Alle Aus- und Weiterbildungen müssen den Bedürfnissen des Betriebs sowie den Unternehmenszielen einen Nutzen bringen, und auch den Mitarbeitenden persönlich förderlich sein.
Dank konsequenter Aus- und Weiterbildung sollen offene Stellen wenn immer möglich intern besetzt werden. Dabei erfolgt die Selektion aufgrund der fachlichen und persönlichen Eignung der einzelnen Mitarbeitenden, ungeachtet von Alter, Geschlecht und Nationalität.
Die aktive Personalentwicklungspolitik wie auch die Förderung der Aus- und Weiterbildung sind Vorteile, die auch der Personalrekrutierung dienlich sind.
3. Geltungsbereich
Alle Mitarbeitenden haben die Möglichkeit, von der aktiven Personalentwicklung sowie der Aus- und Weiterbildung zu profitieren.
4. Organisation
Für die Organisation ist die Abteilung Human Resources zuständig. Diese stellt – in Zusammenarbeit mit den Linienverantwortlichen – sicher, dass die Aus- und Weiterbildung in den Betrieben zweckmässig erfolgt und auf die Betriebsbedürfnisse zugeschnitten ist. Sie prüfen und koordinieren die externen Aus- und Weiterbildungen.
5. Zeitpunkt und Durchführung
Die Schulung erfolgt hauptsächlich «on the Job» sowie aufgrund des internen Aus- und Weiterbildungsprogramms. Externe Aus- und Weiterbildungen sind bei der Abteilung Human Resources schriftlich zu beantragen.
6. Kurs- und Reisekosten / Rückzahlungsverpflichtung
Interne Aus- und Weiterbildung
Allfällige Kosten für die interne Aus- und Weiterbildung übernehmen die ZFV-Unternehmungen. Interne Referentinnen und Referenten werden nicht verrechnet.
Die Reisekosten für den Besuch interner obligatorischer bzw. angeordneter Kurse werden von den ZFV-Unternehmungen übernommen und können mit entsprechenden Belegen über die Betriebskasse abgerechnet werden. Die Anreise wird als Arbeitszeit gutgeschrieben. Alle freiwilligen Kursbesuche gehen zu Lasten der Kursteilnehmer.
Externe Aus- und Weiterbildung
Bei externen Aus- und Weiterbildungen wird geprüft, ob eine Kostenbeteiligung seitens der ZFV-Unternehmungen in Frage kommt. In diesem Fall bevorschussen die ZFV-Unternehmungen die Kurskosten, exkl. Reisespesen, Kost und Logis sowie die Kosten von Lehrmitteln. Die Kosten werden den Betrieben weiterbelastet.
Bei Kurskosten von insgesamt über CHF 2‘000.- besteht eine teilweise oder vollständige Rückzahlungspflicht durch die Mitarbeitenden.
- Das ganze Schulgeld muss zurückerstattet werden, wenn die Aus- und Weiterbildung absichtlich abgebrochen wird oder das Arbeitsverhältnis während des Kurses oder vor Ablauf eines Jahres nach Prüfungsabschluss (Datum des letzten Prüfungstages) gekündigt wird.
- Zwei Drittel des Schulgeldes müssen zurückerstattet werden, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf zweier Jahre nach Prüfungsabschluss (Datum des letzten Prüfungstages) gekündigt wird.
- Ein Drittel des Schulgeldes muss zurückerstattet werden, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf dreier Jahre nach Prüfungsabschluss (Datum des letzten Prüfungstages) gekündigt wird.
- Ebenfalls besteht eine Rückzahlungspflicht bei Nichtbestehen der Prüfung.
In allen Fällen wird der noch ausstehende Betrag mit dem Lohn verrechnet.
7. Überstunden- und Freizeitregelung
Die internen Aus- und Weiterbildungskurse finden während den üblichen Arbeitszeiten statt. Überdauern die Kurse die übliche Arbeitszeit, lässt sich daraus kein Recht auf Überstunden ableiten. Vom Vorgesetzten angeordnete Kurse gelten als bezahlte Arbeitszeit. Freiwillige Kurse sind in der Freizeit zu besuchen.
Bei externen Aus- und Weiterbildungskursen stellen die ZFV-Unternehmungen die notwendige Zeit für die Kursbesuche zur Verfügung, sofern diese in die ordentliche Arbeitszeit fallen. Dauern die Aus- und Weiterbildungskurse, inkl. Reise und Aufenthalt, länger als die übliche Arbeitszeit oder finden diese ausserhalb der üblichen Arbeitszeit statt (z.B. Wochenende oder an Abenden), lässt sich daraus kein Recht auf Überstundenentschädigung ableiten. Für Teilzeit-Mitarbeitende werden keine zusätzlichen Stunden ausbezahlt.
8. Teilnahmebestätigung
Alle Teilnehmenden von internen Aus- und Weiterbildungskursen erhalten im Anschluss an die Schulung einen Kursnachweis.
9. Feedback
Um die optimale Qualität und die kontinuierliche Verbesserung des Aus- und Weiterbildungsangebots sicherzustellen, sind alle Teilnehmenden von internen Schulungen gebeten, eine elektronische Kursbeurteilung (online über rexx) auszufüllen. Die Antworten sind anonym, werden vertraulich behandelt und dienen lediglich zur Qualitätsprüfung unseres Aus- und Weiterbildungsangebots.
10. Vorgehen bei Interesse an einer internen Weiterbildung
Die ZFV-Unternehmungen hoffen, dass möglichst viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Interesse am internen Aus- und Weiterbildungsangebot haben. Bei Interesse an einer Kursteilnahme ist folgendes Vorgehen einzuhalten:
- Wenden Sie sich an Ihren Vorgesetzen.
- Dieser wird prüfen, ob der gewünschte Kurs aus betrieblicher und persönlicher Sicht Sinn macht.
- Anschliessend wird Ihr Vorgesetzter die Kursanmeldung via Intranet-Tool absenden. Diese wird von der zuständigen Gruppenleitung sowie dem HR geprüft und bestätigt.
11. Vorgehen bei Interesse an einer externen Weiterbildung
- Wenden Sie sich zuerst an Ihren Vorgesetzten.
- Dieser wird unter Beizug der Abteilung Human Resources die für Sie bestehenden Möglichkeiten mit Ihnen besprechen und dann entscheiden, ob die gewünschte Aus- und Weiterbildung aus betrieblicher und / oder persönlicher Sicht befürwortet wird.
- Anschliessend füllen Sie bzw. Ihr Vorgesetzter Ihren Antrag (Aus- und Weiterbildungsantrag für eine externe Weiterbildung via Intranet) vollständig aus und übermitteln diesen via Intranet. Ihre Anfrage wird dann von der Gruppenleitung sowie vom HR geprüft.
12. Abmeldungen
Eingereichte Anmeldungen sind verbindlich! Allfällige Abmeldungen sind frühzeitig sowie schriftlich (per E-Mail an hr-campus@zfv.ch) und begründet einzureichen.
Bei Abmeldung der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters, die nicht mindestens drei Arbeitstage vor dem Kurs eintrifft, oder bei unentschuldigtem Fernbleiben wird der Betriebsrechnung eine Unkostenbeteiligung von CHF 150.- belastet. Diese Regelung tritt nicht in Kraft, wenn eine Kopie eines Arztzeugnisses vorliegt, die bestätigt, dass die zum Kurs angemeldete Person aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Tage vor dem Kurs ausgefallen ist.
1. Grundsatz Kaderstufe
Die ZFV-Unternehmungen bieten dank ihrer Grösse die Möglichkeit, «Talente» aus den eigenen Reihen zu rekrutieren und diese für spätere Schlüsselfunktionen innerhalb der Unternehmung vorzubereiten.
2. Ziel und Zweck
Das ZFV-Talentmanagement baut auf dem ZFV-Kompetenzmodell auf und gewährleistet eine praxisorientierte Schulung im Betrieb sowie eine theoretische Weiterbildung zu den Themen Führungs- und Sozialkompetenz, Gastgeberrolle, Qualitätsmanagement, Marketing, HR und Lohnwesen, Budget und Erfolgsrechnung. Ziel des ZFV-Talentmanagements ist es, inskünftig offene Stellen auf Kaderebene intern besetzen zu können. Dabei erfolgt die Selektion aufgrund der fachlichen und persönlichen Eignung der einzelnen Mitarbeitenden, ungeachtet von Alter, Geschlecht und Nationalität.
3. Geltungsbereich
Das ZFV-Talentmanagement richtet sich insbesondere an Betriebsleitungen mit Kochfunktion, Küchenchefs und Sous- Chefs, aber auch Cafeterialeitungen von Kleinbetrieben oder Betriebsassistentinnen und -assistenten.
4. Organisation
Für die Organisation ist die Abteilung Human Resources zuständig. Diese stellt in Zusammenarbeit mit den Gruppenleitungen und den Betriebsleitungen sicher, dass der Antrag mit der nötigen Sorgfalt geprüft wird.
5. Zeitpunk und Durchführung
Die Schulung erfolgt hauptsächlich «on the Job» sowie aufgrund des vorliegenden Talentmanagement-Programms.
6. Pflichten des Teilnehmers
Die Teilnehmenden verpflichten sich, an sämtlichen Schulungen und Terminen teilzunehmen. Der Kursnachweis wird bei einer Anwesenheit von mindestens 80% ausgestellt. Einzige Ausnahme stellen Krankheit oder Unfall dar. In diesem Fall ist ein Arztzeugnis einzureichen.
Es besteht eine teilweise oder vollständige Rückzahlungspflicht durch den Teilnehmenden, sollte das Arbeitsverhältnis vor Ablauf von drei Jahren gekündigt oder das Programm absichtlich abgebrochen werden.
7. Kurs- und Reisekosten
Die Kurskosten übernehmen die ZFV-Unternehmungen. Die Reisekosten gehen zu Lasten der Teilnehmer.
8. Überstunden- und Freizeitregelung
Die Schulungen finden während den üblichen Arbeitszeiten statt. Überschreiten die Kurse die übliche Arbeitszeit, lässt sich daraus kein Recht auf Überstunden ableiten.
9. Teilnahmebestätigung
Die Teilnehmenden erhalten im Anschluss an das Talentprogramm ein Teilnahmezertifikat (Präsenzzeit mindestens 80 %).
1. Grundsatz Mitarbeiterstufe
Die ZFV-Unternehmungen bieten dank ihrer Grösse die Möglichkeit, «Talente» aus den eigenen Reihen zu erkennen, gezielt zu fördern und auf zusätzliche Aufgaben vorzubereiten.
2. Ziel und Zweck
Das ZFV-Talentmanagement auf Mitarbeiterstufe baut auf dem ZFV-Kompetenzmodell auf und gewährleistet eine praxisorientierte Schulung im Betrieb sowie eine theoretische Weiterbildung zu den Themen Kommunikation, Führung, Arbeitstechnik und Organisation sowie Selbstmarketing.
Ziel des ZFV-Talentmanagements auf Mitarbeiterstufe ist es, Potenzialträger in den Betrieben zu fördern und weiterzuentwickeln, damit diese auf ihre erste Führungsverantwortung im Betrieb vorbereitet werden. Die Selektion erfolgt aufgrund der fachlichen und persönlichen Eignung, ungeachtet von Alter, Geschlecht und Nationalität.
3. Geltungsberich
Das ZFV-Talentmanagement auf Mitarbeiterstufe richtet sich insbesondere an Service-Mitarbeiter/innen, Cafeteria- Mitarbeiter/innen, Buffet-Mitarbeiter/ innen, Verkäufer/innen, Front Office- Mitarbeiter/innen und Köche.
4. Organisation
Die Schulung erfolgt hauptsächlich «on the job» sowie anhand des vorliegenden Talentmanagement-Programms.
5. Zeitpunkt und Durchführung
Die Schulung erfolgt hauptsächlich «on the job» sowie anhand des vorliegenden Talentmanagement-Programms.
6. Pflichten des Teilnehmers
Die Teilnehmenden verpflichten sich, an sämtlichen Schulungen und Terminen teilzunehmen.
Der Kursnachweis wird bei einer Anwesenheit von mindestens 80 % ausgestellt. Einzige Ausnahme stellen Krankheit oder Unfall dar. In diesem Fall ist ein Arztzeugnis einzureichen. Es besteht eine teilweise oder vollständige Rückzahlungspflicht durch den Teilnehmenden, sollte das Arbeitsverhältnis vor Ablauf von drei Jahren gekündigt oder das Programm absichtlich abgebrochen werden.
7. Kurs- und Reisekosten
Die Kurskosten übernehmen die ZFV-Unternehmungen. Die Reisekosten gehen zu Lasten der Teilnehmer.
8. Überstunden- und Freizeitregelung
Die Schulungen finden während den üblichen Arbeitszeiten statt. Überschreiten die Kurse die übliche Arbeitszeit, lässt sich daraus kein Recht auf Überstunden ableiten.
9. Teilnahmebestätigung
Die Teilnehmenden erhalten im Anschluss an das Talentprogramm ein Teilnahmezertifikat (Präsenzzeit mindestens 80 %).
1. Grundsatz Progresso
Die ZFV-Unternehmungen bieten dank ihrer Grösse die Möglichkeit, «Talente» aus den eigenen Reihen zu erkennen, gezielt zu fördern und auf zusätzliche Aufgaben vorzubereiten.
2. Ziel und Zweck
Das Programm «Progresso by ZFV» gewährleistet eine praxisorientierte Schulung im Betrieb sowie eine theoretische Weiterbildung zu fachspezifischen Bereichen in Hauswirtschaft, Küche, Service und Systemgastronomie.
Ziel ist es, Potenzialträger in den Betrieben zu fördern und weiterzuentwickeln und auf zusätzliche Aufgaben vorzubereiten. Die Selektion erfolgt aufgrund der fachlichen und persönlichen Eignung, ungeachtet von Alter, Geschlecht und Nationalität. Zudem erhalten ungelernte Mitarbeitende bei Absolvieren und Bestehen dieser Ausbildung einen offiziell vom L-GAV anerkannten Abschluss (Progresso).
3. Geltungsbereich
Für die Organisation ist die Abteilung Human Resources zuständig. Diese stellt in Zusammenarbeit mit den Gruppenleitungen und den Betriebsleitungen sicher, dass der Antrag mit der nötigen Sorgfalt geprüft wird.
4. Organisation
Für die Organisation ist die Abteilung Human Resources zuständig. Diese stellt in Zusammenarbeit mit den Gruppenleitungen und den Betriebsleitungen sicher, dass der Antrag mit der nötigen Sorgfalt geprüft wird.
5. Zeitpunkt und Durchführung
Die Schulung erfolgt hauptsächlich «on the job» sowie anhand des vorliegenden Talentmanagement-Programms.
6. Pflichten des Teilnehmers
Die Teilnehmenden verpflichten sich, an sämtlichen Schulungen und Terminen teilzunehmen. Der Kursnachweis wird bei einer Anwesenheit von mindestens 80% ausgestellt. Einzige Ausnahme stellen Krankheit oder Unfall dar. In diesem Fall ist ein Arztzeugnis einzureichen.
7. Kurs- und Reisekosten
Die Kurskosten übernehmen die ZFV-Unternehmungen. Die Reisekosten gehen zu Lasten der Teilnehmer.
8. Überstunden- und Freizeitregelung
Die Schulungen finden während den üblichen Arbeitszeiten statt. Überschreiten die Kurse die übliche Arbeitszeit, lässt sich daraus kein Recht auf Überstunden ableiten.
9. Teilnahmebestätigung
Die Teilnehmenden legen eine Prüfung ab und erhalten nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs ein Zertifikat, welches gesamtschweizerisch anerkannt ist.