Bei Fachbereichen, welche nicht durch das interne Aus- und Weiterbildungsprogramm abgedeckt werden, sind externe Kurse möglich. Ist die Teilnahme an einem entsprechenden Programm im Sinne des ZFV, wird eine Kostenbeteiligung geprüft. So gehen Sie bei Interesse an einer externen Weiterbildung vor:
- Wenden Sie sich zuerst an Ihren Vorgesetzten.
- Dieser wird unter Beizug der Abteilung Human Resources die für Sie bestehenden Möglichkeiten mit Ihnen besprechen und dann entscheiden, ob die gewünschte Aus- und Weiterbildung aus betrieblicher und / oder persönlicher Sicht befürwortet wird.
- Anschliessend füllen Sie bzw. Ihr Vorgesetzter Ihren Antrag vollständig aus und übermitteln diesen via Intranet. Ihre Anfrage wird dann von der Gruppenleitung sowie vom HR geprüft.
Kostenbeteiligung Bei einem positiven Entscheid für eine externe Weiterbildung bevorschusst der ZFV die Kurskosten, exkl. Reisespesen, Kost und Logis sowie die Kosten von Lehrmitteln. Die Kosten werden den Betrieben weiterbelastet. Bei Kurskosten von insgesamt über CHF 2‘000.- besteht eine teilweise oder vollständige Rückzahlungspflicht durch die Mitarbeitenden.
- Das ganze Schulgeld muss zurückerstattet werden, wenn die Aus- und Weiterbildung absichtlich abgebrochen wird oder das Arbeitsverhältnis während des Kurses oder vor Ablauf eines Jahres nach Prüfungsabschluss (Datum des letzten Prüfungstages) gekündigt wird.
- Zwei Drittel des Schulgeldes müssen zurückerstattet werden, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf zweier Jahre nach Prüfungsabschluss (Datum des letzten Prüfungstages) gekündigt wird.
- Ein Drittel des Schulgeldes muss zurückerstattet werden, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf dreier Jahre nach Prüfungsabschluss (Datum des letzten Prüfungstages) gekündigt wird.
- Ebenfalls besteht eine Rückzahlungspflicht bei Nichtbestehen der Prüfung.
In allen Fällen wird der noch ausstehende Betrag mit dem Lohn verrechnet.